Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan, Stadt

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Bad Doberan

Severinstr. 6
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 915-0
Fax: 038203 915-209

Mitarbeiter

Herr Jochen Arenz
Telefon: 038203 915-200
Fax: 038203 915-209
Position: Bürgermeister
Frau Kneifel
Telefon: 038203 915-293
Fax: 038203 915-299
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Herr Matthews
Telefon: 038203 915-270
Position: Amtsleiter/-in Haupt- und Ordnungsamt
Funktion: 1. Stellv. des Bürgermeisters
Frau Busch
Telefon: 038203 915-291
Fax: 038203 915-209
Position: Sachbearbeiter/-in Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.