Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Warnow-West

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Amt Warnow-West

Schulweg 1a
18198 Kritzmow

Zentraler Kontakt

Telefon: 038207 633-0
Fax: 038207 633-29

Mitarbeiter

Herr Leif Kaiser
Telefon: 038207 63312
Fax: 038207 63329
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Herr Jörg Blotenberg
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.