Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Hagenow
allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Lange Straße 28-32
19230
Hagenow, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Einwohnermeldeamt:
Montag
08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag:
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr
Standesamt & Urkundenstelle:
Dienstag - Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Frau
Susanne
Warncke
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.hagenow.de
WWW:
Digitaler Briefkasten
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag an die zuständige Stelle
- Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
Kosten
Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.