Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Kleinseenplatte

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

R.-Breitscheid-Straße 24
17252 Mirow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039833 28035
Fax: 039833 28032

Mitarbeiter

Frau Karola Kahl
Telefon: 039833 28013
Fax: 039833 28032
Position: LVB
Herr Heiko Kruse
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 07.30 - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.