Spendenquittung erstellen

Ausgewähltes Gebiet: Sternberger Seenlandschaft

Falls Sie Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder einer anderen Einrichtung eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können diese Körperschaften eine Zuwendungsbestätigung ausstelle...

Ihre zuständige Stelle

Finanzamt Güstrow

Klosterhof 1
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Sonstiges: BEHOERDENVERZEICHNIS

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
  • maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
  • entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
  • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
  • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
  • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
  • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

Für die analoge Erstellung:

  • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
  • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
  • Fertigen Sie dann eine Kopie für Ihre Aufbewahrungspflicht an.
  • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken.

Für die maschinelle Erstellung:

  • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
  • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
  • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

Falls Sie Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder einer anderen Einrichtung eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können diese Körperschaften eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn sie dazu berechtigt sind und die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist.

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Zuwendungsbestätigungen“ finden Sie auf der Internetseite des Steuerportals M-V unter den Merk- und Informationsblättern zu „Verein und Ehrenamt“ und den entsprechenden Broschüren, Flyer sowie Merkblättern.

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

Für den Zuwendenden:

  • Bei Papierform: 1 Jahr
  • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht.

Für den Zuwendungsempfänger:

  • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
  • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.