Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung
Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung)...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 24.20 - Grimmen
Bahnhofstraße 12/13
18507
Grimmen, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Scheunenweg 10
18311
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Fachgebiet 24.10 - Stralsund
18437 Stralsund, Hansestadt
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Fachgebiet 24.30 - Rügen
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson.
Voraussetzungen
Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Kosten
Die Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soweit diese nicht durch anderer Sozialleistungsträger gewährt werden, wie z. B. eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.