Übertragung der Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Rostock - Sachgebiet Beistandschaften/ Amtsvormundschaften/ Beurkundungen Bereich Süd
18264
Güstrow, Barlachstadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1455
18264
Güstrow, Barlachstadt
Adresse
Am Wall 3 - 5
18273
Güstrow, Barlachstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
- Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
- schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand hilft die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes einzufordern, die auf der Grundlage der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.