Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Kleinseenplatte

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.)...

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

R.-Breitscheid-Straße 24
17252 Mirow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039833 28035
Fax: 039833 28032

Mitarbeiter

Frau Karola Kahl
Telefon: 039833 28013
Fax: 039833 28032
Position: LVB
Herr Heiko Kruse
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 07.30 - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).

Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.