Brandschutz

Ausgewähltes Gebiet: Penzliner Land

Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines...

Ihre zuständige Stelle

Amt Penzliner Land

Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03962 2551-0
Fax: 03962 2551-52

Öffnungszeiten

Montag 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Fernverkehr
Bus: Buslinie 12

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz.
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.
Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen.
Darüber hinaus gibt es noch die Tätigkeiten im Bereich der Technischen Hilfeleistung. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Anlass verschiedener Ereignisse entstehen.