Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden

Ausgewähltes Gebiet: Grimmen, Stadt

In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintrit...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Grimmen
02.05 - Feuer-/Zivilschutz

Markt 1
18507 Grimmen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038326 47-0
Fax: 038326 47255

Mitarbeiter

Herr Sven Friedrich
Telefon: +49 38326 53790
Fax: +49 38326 53791
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen!
Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de.
Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Parkplätze

Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Kostenfrei

Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintritt in die Jugend- sowie in die Musikabteilung ist in der Regel vom 11. Lebensjahr an zulässig. Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres können zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung aufgenommen werden.