Brandschutz - vorbeugend
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...
Ihre zuständige Stelle
Barlachstadt Güstrow
Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben
Baustraße 33
18273
Güstrow, Barlachstadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Parkplätze
Parkdeck Baustraße
Anzahl:
Kostenpflichtig
Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6
Kostenpflichtig
Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Bahnhof Güstrow
Regionalbahn:
Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
S-Bahn:
Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
Haltestelle Markt
Bus:
201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Landkreis Rostock - Brandschutzdienststelle
18196 BeselinEntfernung zu Güstrow: ca. 25 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.
Rechtsgrundlagen
ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht