Brandschutz - vorbeugend

Ausgewähltes Gebiet: Ueckermünde, Stadt Seebad

Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...

Ihre zuständige Stelle

Ueckermünde Stadt

Am Rathaus 3
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zentraler Kontakt

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Öffnungszeiten

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Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

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Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

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Bahn
Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.

ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht