Brandschutz - vorbeugend

Ausgewähltes Gebiet: Am Stettiner Haff

Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...

Ihre zuständige Stelle

Amt Am Stettiner Haff

Stettiner Str. 1
17367 Eggesin, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Goethestr. 12
17373 Ueckermünde

Zentraler Kontakt

Telefon: 039779 264-0
Telefon: 039771 203-28
Fax: 039779 26442
Hauptsitz
Fax: 039771 203-16
Außenstelle Ueckermünde

Mitarbeiter

Herr Gerhard Seike
Telefon: 039779 264-41
Fax: 039779 264-42
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.

ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht