Brandschutz - vorbeugend
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...
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Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk - Amt Uecker-Randow-Tal
Brandschutz
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17302
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Zentraler Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
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Anzahl: 50
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Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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32.3 SG Brand- und Katastrophenschutz
17506 Gützkow, Stadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.
Rechtsgrundlagen
ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht