Öffentliche Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern: Onleihe M-V

Ausgewähltes Gebiet: Landhagen

Öffentliche Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern ist das landesweit größte gemeinsame digitale Angebot der Öffentlichen Bibliotheken.

Ihre zuständige Stelle

Amt Landhagen

Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen

Zentraler Kontakt

Telefon: 03834 8951-0
Fax: 03834 8951-99

Mitarbeiter

Herr Burgas
Telefon: 03834 8951-10
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Lossau
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Hinweis nach Art. 13 DSGVO ist im externen Online-Dienst zu finden.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.