Führerschein - Abgabe und Annahme

Ausgewähltes Gebiet: Ausbau

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Bußgeldangelegenheiten

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau Y. Lieseberg
Telefon: +49 3841 3040-3256
Fax: +49 3841 3040-83256
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau R. Becker
Telefon: +49 3841 3040-3267
Fax: +49 3841 3040-83267
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau A. Kasprowski
Telefon: +49 3841 3040-3260
Fax: +49 3841 3040-83260
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr I. Gerbert
Telefon: +49 3841 3040-3216
Fax: +49 3841 3040-83216
Funktion: Sachbearbeiter Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau H. Heilmann
Telefon: +49 3841 3040-3259
Fax: +49 3841 3040-83259
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau M. Militz
Telefon: +49 3841 3040-3254
Fax: +49 3841 3040-83254
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau U. Eberhardt
Telefon: +49 3841 3040-3257
Fax: +49 3841 3040-83257
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr C. Slepan
Telefon: +49 3841 3040-3266
Fax: +49 3841 3040-83266
Funktion: Sachbearbeiter Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau S. Koliwer
Telefon: +49 3841 3040-3251
Fax: +49 3841 3040-83251
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau M. Nekat
Telefon: +49 3841 3040-3253
Fax: +49 3841 3040-83253
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau B. Körner
Telefon: +49 3841 3040-3250
Fax: +49 3841 3040-83250
Funktion: Fachgebietsleitung Bußgeldangelegenheiten
Frau K. Tetzlaff
Telefon: +49 3841 3040-3252
Fax: +49 3841 3040-83252
Funktion: Sachbearbeiterin Verkehrsordnungswidrigkeiten

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Führerscheinabgabe

Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.

Führerscheinrückgabe

Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.

Identitätsnachweis

Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

Verlust

Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.

Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.

Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

grundsätzlich gebührenfrei

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.