Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Ausgewähltes Gebiet: Demmin, Hansestadt

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen...

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Demmin

Markt 1
17109 Demmin, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Am Hanseufer 3
17109 Demmin, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03998 256-0
Fax: 03998 223134
Fax: 03998 256333
Nebenstelle

Mitarbeiter

Herr Dr. Michael Koch
Telefon: 03998 256191
Fax: 03998 223134
Position: Bürgermeister
Frau Rowena Delies
Telefon: 03998 256115
Fax: 03998 223134
Position: Gleichstellungsbeauftragte
Frau Bianca Hacker
Telefon: 03998 256115
Fax: 03998 256223134
Position: Sachbearbeiterin; Sekretärin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:45 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • schriftlicher Antrag
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden. Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.