Verkehrszeichen - Aufstellung

Ausgewähltes Gebiet: Züssow

Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu...

Ihre zuständige Stelle

Amt Züssow
Straßenwesen & Bäume

Pommersche Straße 27
17506 Gützkow, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Dorfstraße 6
17495 Züssow

Zentraler Kontakt

Telefon: 038355 6430
Fax: 038353 61110

Mitarbeiter

Herr Schmidt
Telefon: 038355 643 221
Fax: 038353 611 10
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Gebhardt
Telefon: 038355 643 217
Fax: 038353 611 10
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag kein Sprechtag

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch kein Sprechtag

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundliche Terminvergabe eingeführt.

Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

Parkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

Für die Autobahnen und davon abzweigende Kraftfahrstraßen ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, für die Bundes- und die Landesstraßen sind dies die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund. Die Landkreise, Gemeinden und Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreis- bzw. Gemeindestraßen auf ihrem Gebiet.

Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung in § 5b Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

  • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

außerdem

  • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen: