Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

Ausgewähltes Gebiet: Vargatz

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass...

Ihre zuständige Stelle

Amt Züssow
Einwohnermeldewesen

Dorfstraße 68a
17390 Ziethen

Weitere Anschriften

Postanschrift

Dorfstraße 6
17495 Züssow

Zentraler Kontakt

Telefon: 038355 6430
Fax: 038355 64399

Mitarbeiter

Frau Zeising (Bürgerbüro Züssow)
Telefon: 038355 643 127
Fax: 038355 64399
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Schmidt (Bürgerbüro Gützkow)
Telefon: 038355 643 223
Fax: 038353 611 10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Mauritz (Bürgerbüro Ziethen)
Telefon: 038355 643 324
Fax: 03971 2081 20
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag kein Sprechtag

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch kein Sprechtag

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundliche Terminvergabe eingeführt.

Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

Parkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.