Behindertensport - Auskunft

Ausgewähltes Gebiet: Boizenburg/Elbe, Stadt

Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Boizenburg/ Elbe

Kirchplatz 1
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038847 626-0
Fax: 038847 626-27

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Satzungen der jeweiligen Sportvereine.

Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von Menschen mit Handicap, gehören, insbesondere vor dem Hintergrund einer Verwirklichung der sozialen Inklusion im Sinne der schrittweisen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu den wichtigen bildungs- und sportpolitischen Aufgabenstellungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Gerade bei Menschen mit einem Handicap haben sportliche Aktivitäten eine gravierende Bedeutung. Sie erhalten und steigern die Leistungsfähigkeit, fördern das Selbstvertrauen, stärken das Selbstbewusstsein und leisten damit wirkungsvolle Lebenshilfe.

Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V. (VBRS M-V) stellt sich als Sportfachverband  im engen Zusammenwirken mit der Landesregierung zielgerichtet und konsequent den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Sport mit Handicap auf Landesebene. Dabei werden insbesondere Bewegung, Sport und Spiel als begleitendes Mittel zur Verbesserung, Erhaltung oder Wiedergewinnung von Gesundheit sowie zur Stärkung der Eigeninitiative und Selbständigkeit im Rahmen der gesellschaftlichen Integration/Inklusion und gleichen Teilhabe eingesetzt.

Der VBRS M-V berät Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten einer körperlich aktiven Betätigung mit Handicap im Freizeit-, Breiten- und Leistungsbereich und bietet landesweit Möglichkeiten an, in einem der derzeit 105 Sportvereinen selbst sportlich aktiv zu werden.

Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz - SportFG M-V) vom 9. September 2002