Behindertensport - Auskunft
Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Boizenburg/ Elbe
Kirchplatz 1
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Satzungen der jeweiligen Sportvereine.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von Menschen mit Handicap, gehören, insbesondere vor dem Hintergrund einer Verwirklichung der sozialen Inklusion im Sinne der schrittweisen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu den wichtigen bildungs- und sportpolitischen Aufgabenstellungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Gerade bei Menschen mit einem Handicap haben sportliche Aktivitäten eine gravierende Bedeutung. Sie erhalten und steigern die Leistungsfähigkeit, fördern das Selbstvertrauen, stärken das Selbstbewusstsein und leisten damit wirkungsvolle Lebenshilfe.
Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V. (VBRS M-V) stellt sich als Sportfachverband im engen Zusammenwirken mit der Landesregierung zielgerichtet und konsequent den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Sport mit Handicap auf Landesebene. Dabei werden insbesondere Bewegung, Sport und Spiel als begleitendes Mittel zur Verbesserung, Erhaltung oder Wiedergewinnung von Gesundheit sowie zur Stärkung der Eigeninitiative und Selbständigkeit im Rahmen der gesellschaftlichen Integration/Inklusion und gleichen Teilhabe eingesetzt.
Der VBRS M-V berät Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten einer körperlich aktiven Betätigung mit Handicap im Freizeit-, Breiten- und Leistungsbereich und bietet landesweit Möglichkeiten an, in einem der derzeit 105 Sportvereinen selbst sportlich aktiv zu werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz - SportFG M-V) vom 9. September 2002