Seniorenpass beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Nord-Rügen

Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

Ihre zuständige Stelle

Amt Nord-Rügen

Ernst-Thälmann-Str. 37
18551 Sagard

Zentraler Kontakt

Telefon: 038302 800-0
Fax: 038302 800145

Öffnungszeiten

Dienstag     

09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Ausnahmeregelung:

Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.

Parkplätze

Anzahl: 30
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Personalausweis, ggf. Rentenausweis.

Bei einkommensabhängiger Ausgabe des Seniorenpasses sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Die Erhebung einer Schutzgebühr durch die Behörde ist möglich. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen.

Ziel des Seniorenpasses ist es, insbesondere einkommensschwächeren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.