Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet I - Gesamtfall Eingliederungshilfe
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim, Stadt
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Postanschrift
PostfachPostfach 12 63
19370
Parchim, Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Mindestens:
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
- Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
- Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
- die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Beratungstermin vereinbaren
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Beratung und persönliche Unterstützung,
- Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.
Fristen
Einzelfallabhängig