Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Ausgewähltes Gebiet: Alt-Kentzlin

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5275
Fax: +49 395 57087-65992

Mitarbeiter

Elisa Lemke
Telefon: +49 39557087475 0
Fax: 0395 570874950
Uta Heldt
Telefon: +49 39557087232 8
Fax: 0395 5708765992
Petra Fritze
Telefon: +49 39557087571 8
Fax: 0395 5708765992
Anette Scheiwe
Telefon: +49 39557087553 9
Fax: 0395 5708765992
Sandra Berg
Telefon: +49 39557087315 9
Fax: 0395 5708765992
Marion Hofstaedt
Telefon: +49 39557087571 7
Fax: 0395 5708765992
Gabriela Neumann
Telefon: +49 39557087523 4
Fax: 0395 5708765992
Cornelia Blatt
Telefon: +49 39557087575 2
Fax: 0395 570875950
Katrin Klutt
Telefon: +49 39557087588 5
Fax: 0395 5708765992
Annette Krecklow
Telefon: +49 39557087412 6
Fax: 0395 5708765992
Maria Wulff
Telefon: +49 39557087571 2
Fax: 0395 5708765992
Annekatrin Wendt
Telefon: +49 39557087375 0
Fax: 03981 2566035
Lea Gebhardt
Telefon: +49 39557087519 6
Fax: 0395 5708765992
Stefanie Jannusch
Telefon: +49 39557087230 5
Judith Dabruck
Telefon: +49 39557087345 3
Fax: 0395 5708765992
Mobiltelefon: 0175 1876013
Fabian Schulz
Telefon: +49 39557087527 5
Fax: 0395 5708765992

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

  • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
  • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
  • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

Keine

Beratungstermin vereinbaren

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Einzelfallabhängig