Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Ausgewähltes Gebiet: Alt Greschendorf

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Eingliederungshilfe

Werkstraße 2
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599

Mitarbeiter

Frau M. Schöne
Telefon: +49 3841 3040-5082
Fax: +49 3841 3040-85082
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)
Frau S. Schröder
Telefon: +49 3841 3040-5082
Fax: +49 3841 3040-85082
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)
Frau S. Tiedke
Telefon: +49 3841 3040-5082
Fax: +49 3841 3040-85082
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)
Frau B. Nahlik
Telefon: +49 3841 3040-5081
Fax: +49 3841 3040-85081
Funktion: Sozialberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Grevesmühlen)
Herr A. Friedrich-Kunau
Telefon: +49 3841 3040-5067
Fax: +49 3841 3040-85067
Funktion: Fallmanager Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: Fälle nach § 67 SGB XII A-Z
Frau K. Menck
Telefon: +49 3841 3040-5080
Fax: +49 3841 3040-85080
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Grevesmühlen)
Frau M. Steinhusen-van Heiden
Telefon: +49 3841 3040-5080
Fax: +49 3841 3040-85080
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Grevesmühlen)
Frau A. Grätz
Telefon: +49 3841 3040-5063
Fax: +49 3841 3040-85063
Funktion: Fallmanagerin Eingliederungshilfe, westlicher Bereich Landkreis: Fälle nach § 67 SGB XII A-Z
Frau S. Rekulowitsch
Telefon: +49 3841 3040-5083
Fax: +49 3841 3040-85083
Funktion: Sozialberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Malzfabrik in Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

  • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
  • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
  • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

Keine

Beratungstermin vereinbaren

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Einzelfallabhängig