Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Ausgewähltes Gebiet: Vorpommern-Rügen

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Eigenbetrieb Jobcenter

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Adresse

Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen

Adresse

Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 357-3000
Fax: 03831 357-444030

Öffnungszeiten

Sie können uns zu den folgenden Zeiten persönlich erreichen: 
Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
 

Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Servicezeiten:  

Montag         08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag       08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

  • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
  • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
  • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

Keine

Beratungstermin vereinbaren

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Einzelfallabhängig