Angebote der Jugendsozialarbeit

Ausgewähltes Gebiet: Ausbau

Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen

Altwismarstraße 7-17
23966 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-5101
Fax: 03841 3040-5199

Mitarbeiter

Frau B. Lüth
Telefon: +49 3841 3040-5126
Fax: +49 3841 3040-85126
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau L. Schneider
Telefon: +49 3841 3040-5186
Fax: +49 3841 3040-85186
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendhilfeplanung
Frau L. Berdichevskaia
Telefon: +49 3841 3040-5112
Fax: +49 3841 3040-85112
Funktion: Sachbearbeiterin Fach- und Finanzcontrolling
Frau A. Rieckhoff
Telefon: +49 3841 3040-5195
Fax: +49 3841 3040-85195
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit/Familienbildung
Frau A. Heller-Martens
Telefon: +49 3841 3040-5192
Fax: +49 3841 3040-85192
Funktion: Sachbearbeiterin Prävention
Frau A. Wieck
Telefon: +49 3841 3040-5128
Fax: +49 3841 3040-85128
Funktion: Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau B. Mielzarek
Telefon: +49 3841 3040-5189
Fax: +49 3841 3040-85189
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit
Frau C. Liebau
Telefon: +49 3841 3040-5127
Fax: +49 3841 3040-85127
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau S. Hagendorf
Telefon: +49 3841 3040-5194
Fax: +49 3841 3040-85194
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau M. Freese
Telefon: +49 3841 3040-5129
Fax: +49 3841 3040-85129
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau F. Kablau
Telefon: +49 3841 3040-5170
Fax: +49 3841 3040-85170
Funktion: Fachgebietsleitung Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Frau J. Tiesen
Telefon: +49 3841 3040-5188
Fax: +49 3841 3040-85188
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit
Frau S. Lange
Telefon: +49 3841 3040-5174
Fax: +49 3841 3040-85174
Funktion: Sachbearbeiterin Haushalt
Frau S. Haase
Telefon: +49 3841 3040-5190
Fax: +49 3841 3040-85190
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt.
Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

  • Antrag Personalkostenzuschuss Jugendsozialarbeit

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Jugendsozialarbeit versteht sich als niederschwelliges offenes Angebot für alle jungen Menschen im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Die Jugendsozialarbeit kann in Einrichtungen sowie in Form von aufsuchender Jugendsozialarbeit durchgeführt werden.

Die Arbeit der Jugendsozialarbeit wird in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie der Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen, angeboten.

Die Jugendsozialarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union sowie aus Mitteln des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Gemeinden.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg.