Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Altwismarstraße 7-17
23966
Wismar, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA führt.
Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkfläche des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Parkplätze
Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei
Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus:
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Lindengarten in Wismar
Bus:
Lindengarten in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn:
Wismar Bahnhof
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:
- Antrag Personalkostenzuschuss Jugendsozialarbeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:
Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:
Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:
Jugendsozialarbeit versteht sich als niederschwelliges offenes Angebot für alle jungen Menschen im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Die Jugendsozialarbeit kann in Einrichtungen sowie in Form von aufsuchender Jugendsozialarbeit durchgeführt werden.
Die Arbeit der Jugendsozialarbeit wird in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie der Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen, angeboten.
Die Jugendsozialarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union sowie aus Mitteln des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Gemeinden.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Rechtsgrundlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:
- gültige Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Sozialgesetzbuch (SGB) XIII
- Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter