Standesamtliche Trauung

Ausgewähltes Gebiet: Züssow

In Deutschland können Sie nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Züssow
Standesamt

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17390 Ziethen

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Postanschrift

Dorfstraße 6
17495 Züssow

Zentraler Kontakt

Telefon: 038355 6430
Fax: 038355 64399

Mitarbeiter

Frau Illig
Telefon: 038355 643 327
Fax: 03971 2081 20
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag kein Sprechtag

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch kein Sprechtag

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundliche Terminvergabe eingeführt.

Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

Parkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

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Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In Deutschland können Sie nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie unter "Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines".

Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden (Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten abgegeben werden. Sie darf keine Bedingung oder Zeitbestimmung enthalten.

Ob bei Bedarf ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, entscheidet der Standesbeamte.

Wenn die Ehegatten es wünschen, können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein – vorgeschrieben ist dies nicht. Neben den Ehegatten und gegebenenfalls den Trauzeugen können auch weitere Personen (z. B. Verwandte und Freunde) teilnehmen.

Der Standesbeamte nimmt die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vor. Üblicherweise hält er eine kleine Ansprache.

Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten, der die Trauung vornehmen wird, ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer standesamtlichen Trauung realisieren lassen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Eheschließung in den §§ 1310 bis 1312 geregelt. Die Eintragung in das Eheregister erfolgt nach § 15 Personenstandsgesetz.

Wurde die Ehe von einem Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländer oder ausländischem Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rechtswirksam im Ausland geschlossen, erfolgt die Eintragung in das Eheregister nur auf Antrag.

Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später, kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. Wenn Sie später eine Eheurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.