Fischereischein: Zur Prüfung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Boizenburg/Elbe, Stadt

Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert. Die Sachkundeprüfung...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Boizenburg/ Elbe

Kirchplatz 1
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038847 626-0
Fax: 038847 626-27

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.

Die Prüfung ist gebührenpflichtig:

  • für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
  • für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.
  • Anmeldung
  • Einzahlung der Gebühr
  • Teilnahme an der Prüfung
  • Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid

Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.

Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

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