Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

Ausgewähltes Gebiet: Barth

Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Barth
Sachgebiet 30.20 / Tiefbau

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038231 37149
Fax: 038231 37-154

Mitarbeiter

Herr Detlef Dolata
Telefon: 038231 37-149
Fax: 038231 37-154
Position: Sachgebietsleiter
Herr Ralf Burmeister
Telefon: 038231 37-148
Fax: 038231 37-154
Position: Sachbearbeiter
Frau Nicole Vollbrecht
Telefon: 038231 37-171
Fax: 038231 37-154
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sarah Radtke
Telefon: 038231 37-178
Fax: 038231 37-154
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anke Hientzsch
Telefon: 038231 37-177
Fax: 038231 37-154
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.

Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:

  • Schadensort
  • Straße
  • Lampe Nummer oder Hausnummer
  • Leuchte aus
  • Mast
  • Mastklappe
  • sonstige Schäden