Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern

Ausgewähltes Gebiet: Güstrow

Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet. Mit der elektronischen Signatur kann ein digital...

Ihre zuständige Stelle

Barlachstadt Güstrow
Abteilung Bürgerbüro

Markt 1
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03843 769-532

Mitarbeiter

Frau Anke Stönner
Telefon: 03843 769-175
Position: Sachbearbeiterin
Frau Evelyn Harloff
Telefon: 03843 769-170
Position: Abteilungsleiterin

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Parkdeck Baustraße
Anzahl:
Kostenpflichtig

Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6
Kostenpflichtig

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Bahnhof Güstrow
Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde

Haltestelle Markt
Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet.

Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden) rechtsverbindlich unterzeichnet werden, das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre.

Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.