Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren

Ausgewähltes Gebiet: Schwaan

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Einwohnermeldewesen

Kirchenstr. 5
18258 Schwaan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03844 8411-0
Fax: 03844 8411-55

Mitarbeiter

Frau Susanne Patzner
Telefon: 03844 8411-41
Fax: 03844 8411-55
Position: Sachbearbeiterin
Frau Gabriele Frenz
Telefon: 03844 8411-42
Fax: 03844 8411-55
Position: Sachbearbeiterin
Frau Nina Müggenburg
Telefon: 03844 8411-53
Fax: 03844 8411-55
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag  geschlossen

Dienstag  08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

Mittwoch  geschlossen

Donnerstag  08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr

Freitag  geschlossen

Hinweis:

Sie können vorher einen Termin vereinbaren. 

Parkplätze

Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

gebührenfrei

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich aus.