Gewässer-Überwachung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und weiterer Berichtspflichten sind für die Überwachung der Gewässer Untersuchungs- und Messprogramme umzusetzen, die einen...

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Carolin Schröder
Telefon: +49 385 545-2482
Position: Technische Sachbearbeiterin

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eine wichtige Voraussetzung für die richtige Einschätzung der Gesamtsituation der Standgewässer ist das Vorhandensein aktueller morphometrischer Daten aus Seenvermessung (Tiefenverhältnisse, Seebeckenmorphometrie), sowie Angaben zum Einzugsgebiet (Größe, Geologie, Böden, Nutzung). Sofern vorhanden werden in die Bewertung Altdaten und historische Karten einbezogen.

Für die Bereitstellung von Daten des Seenprogramms M-V werden keine Gebühren erhoben.

Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungs- und Messprogramm durch das Land erbracht werden müssen, sind:
 

  • mindestens sechs mit Probenahmen verbundenen Bereisungen der zu untersuchenden Seen im Jahr (Sondenmessungen, Entnahme von Wasserproben für chemische und biologische Analysen),
  • Erfassung der Artenzusammensetzung und Ausprägung des Planktons und der Wasserpflanzen (Makrophyten) und der daran anhaftenden für die Einstufung wichtigen Kieselalgen und - sobald geeignete Bewertungsmethoden vorliegen - auch der bodenbewohnenden Kleintiere (Makrozoobenthos) sowie Fischfauna.
     

Darüber hinaus werden die Seensedimente auf gebundene Schadstoffe, Schwermetalle und Nährstoffe untersucht.

In Auswertung der Messergebnisse erfolgt schließlich die Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen.

Nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und weiterer Berichtspflichten sind für die Überwachung der Gewässer Untersuchungs- und Messprogramme umzusetzen, die einen zusammenhängenden und umfassenden Überblick über den Zustand der Seen des Landes ermöglichen.

In der Regel stehen die Ergebnisse eines Untersuchungsjahres der Öffentlichkeit nach Abschluss der chemischen und biologischen Analysen und der Gesamtbewertung des betreffenden Sees ab März des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.