Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren

Ausgewähltes Gebiet: Uecker-Randow-Tal

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk - Amt Uecker-Randow-Tal
Pass- und Meldewesen

Am Markt 12
17301 Pasewalk, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03973 2510
Fax: 03973 251199

Mitarbeiter

Frau Andrea Butterbrodt
Telefon: 03973 251 170
Fax: 03973 251 199
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Marlies Weißgerber
Telefon: 03973 251 171
Fax: 03973 251 199
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: keine Sprechzeiten

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises aus.

Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.