Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 1
17192
Waren (Müritz), Stadt
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Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen)
Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen)
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
Junghanß
Position:
Fachperson für Datenschutz
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises aus.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.