Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...
Ihre zuständige Stelle
Gemeinde Dummerstorf
Griebnitzer Weg 2
18196
Dummerstorf
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Termine nach Vereinbarung!
Parkplätze
1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Busverbindung
Bus:
Linie 113
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
6,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.