Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ludwigslust - Meldebehörde
Schloßstraße 41
19288
Ludwigslust, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
- Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
- Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Für die nachträgliche Aktivierung wird nur der Personalausweis benötigt. Die Vorlage weiterer Unterlagen ist nicht erfoderlich.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
6,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:
Der Ausweisinhaber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.