Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Meldebehörde

Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

  • Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Für die nachträgliche Aktivierung wird nur der Personalausweis benötigt. Die Vorlage weiterer Unterlagen ist nicht erfoderlich.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

6,00 Euro

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Der Ausweisinhaber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.