Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren

Ausgewähltes Gebiet: Paetrow

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Gadebusch
Bürgeramt - Einwohnermeldeamt

Am Markt 1
19205 Gadebusch, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03886 2121-0
Fax: 03886 2121-21

Mitarbeiter

Frau Urte Baumgardt
Telefon: 03887 2121-49
Fax: 03886 2121-41
Position: Sachbearbeiterin
Frau Cathrin Ahrens
Telefon: 03887 2121-40
Fax: 03889 2121-41
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo.          09:00 - 12:00 Uhr

Di.            09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mi.           geschlossen

Do.          09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr

Fr.            09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

6,00 Euro

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.