Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3....

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Meldebehörde

Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

  • Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

gebührenfrei

Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Tag der Geburt
5. Ort der Geburt
6. Anschrift
7. Dokumentenart
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
12. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.