Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3....
Ihre zuständige Stelle
Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Kurparkstraße 4
17419
Heringsdorf, Ostseebad
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
gebührenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Tag der Geburt
5. Ort der Geburt
6. Anschrift
7. Dokumentenart
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
12. Ordensname, Künstlername.
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.