Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 710
Thierfelderstraße 18
18059
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Betriebskonzeption mit Angaben zu Firmenname, Betriebsinhaber, Sitz, Datum der Betriebsgründung, Erwerbsform, Betriebsform, Berufsqualifikation und Befähigungsnachweis des Kapitäns, Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation und Angaben zu den Fischereifahrzeugen.
- Für die Küstenfischerei zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Fangerlaubnis für die Küstengewässer (Formular)
Voraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung
Kosten
- Gebühr für die Registrierung eines Fischereibetriebes: EUR 25,00
- Gebühr für die Registrierung eines Fischereifahrzeuges: EUR 40,00
- Entgelt für den Erlaubnisschein wird in Abhängigkeit von Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte berechnet
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.
Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.