Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein...
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
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Mitarbeiter
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
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Antrag auf Durchführung einer Eignungsfeststellung
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Sämtliche Unterlagen zur Anlage gemäß der Anzeigepflicht
Nachweise zur Standsicherheit und Festigkeit
Beschreibung der Maßnahmen im Schadensfall und der Überwachung
Entwässerungsplan, Dichtheits- und Beständigkeitsnachweise -
Technisches Gutachten von einem hierfür zugelassenen Sachverständigen, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind.
(Die Aufzählung der Unterlagen für eine Eignungsfeststellung ist nicht abschließend)
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
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Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet und beständig gegenüber den wassergefährdenden Stoffen sein.
Kosten
EUR 60 - 1.500
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
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In Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Durchführung einer Eignungsfeststellung gemäß Gebührenziffer 216 der Wasserwirtschaftskostenverordnung (Anlage) Gebühren in Höhe von 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
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Für Bauprodukte, Anlagenteile oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.