Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein...

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Kerstin Kuhnert
Telefon: +49 385 545-2485
Fax: +49 385 545-2479
Position: Sachbearbeiterin

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Antrag auf Durchführung einer Eignungsfeststellung

  • Sämtliche Unterlagen zur Anlage gemäß der Anzeigepflicht
    Nachweise zur Standsicherheit und Festigkeit
    Beschreibung der Maßnahmen im Schadensfall und der Überwachung
    Entwässerungsplan, Dichtheits- und Beständigkeitsnachweise

  • Technisches Gutachten von einem hierfür zugelassenen Sachverständigen, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind.

    (Die Aufzählung der Unterlagen für eine Eignungsfeststellung ist nicht abschließend)

Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet und beständig gegenüber den wassergefährdenden Stoffen sein.

EUR 60 - 1.500

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • In Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Durchführung einer Eignungsfeststellung gemäß Gebührenziffer 216 der Wasserwirtschaftskostenverordnung (Anlage) Gebühren in Höhe von 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro an.

Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Für Bauprodukte, Anlagenteile oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.