Personalausweis erstmalig beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Neuburg
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Ihre zuständige Stelle
Amt Neuburg
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 10 a
23974
Neuburg
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
TERMIN ERFORDERLICH!
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 bis 12: Uhr
13:00 bis 15:30 Uhr
TERMIN ERFORDERLICH!
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
TERMIN ERFORDERLICH!
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.