Flächennutzungsplan Auskunft

Ausgewähltes Gebiet: Am Stettiner Haff

Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegun...

Ihre zuständige Stelle

Amt Am Stettiner Haff

Stettiner Str. 1
17367 Eggesin, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Goethestr. 12
17373 Ueckermünde

Zentraler Kontakt

Telefon: 039779 264-0
Telefon: 039771 203-28
Fax: 039779 26442
Hauptsitz
Fax: 039771 203-16
Außenstelle Ueckermünde

Mitarbeiter

Herr Gerhard Seike
Telefon: 039779 264-41
Fax: 039779 264-42
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

 1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
 2. Erarbeitung des Plankonzepts
 3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 5. Überarbeitung des Plankonzepts
 6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 7. Überarbeitung des Plankonzepts
 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
 9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
 

Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.