Bebauungsplan - Auskunft

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Nord

Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt die Nutzung von Grund und Boden nach städtebaulichen Gesichtspunkten. Es wird deshalb auch Städtebaurecht genannt. Das zentrale Element des...

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom Nord

Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38377 730
Fax: +49 38377 73199

Mitarbeiter

Frau Kathleen Keil
Telefon: +49 38377 73101
Fax: 038377 73199
Position: Amtsleiterin
Funktion: Fachgebietsleiterin Organisation;Fachgebietsleiterin Schulverwaltung;Ausbildungsleiterin
Herr Martin Müller
Telefon: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
Position: Amtsleiter/-in Bauamt
Frau Franziska Nisser
Telefon: +49 38377 73146
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Herr Daniel Hunger
Telefon: +49 38377 73143
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz
Herr Rick Richter
Telefon: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Frau Heike Wagner
Telefon: +49 38377 73131
Fax: 038377 73139
Position: Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten
Frau Christiane Radtke
Telefon: +49 38377 73100
Fax: +49 38377 73199
Position: Sekretärin
Funktion: Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation
Herr Jörg Behrendt
Telefon: +49 38377 73142
Fax: 038377 73149
Position: Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Vivien Kluth
Telefon: +49 38377 73134
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde
Frau Kerstin Teske
Telefon: +49 38377 73111
Fax: 038377 73199
Position: Leitende Verwaltungsbeamte
Funktion: Leitende Verwaltungsbeamtin
Frau Manuela Suhm
Telefon: +49 38377 73132
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Standesbeamtin
Herr Wolfgang Gehrke
Telefon: +49 38377 73200
Fax: +49 38377 73199
Position: Amtsvorsteher
Frau Corinna Adrion
Telefon: +49 38377 73141
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz
Frau Nicole Ludwig
Telefon: +49 38377 73127
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung
Frau Ramona Lachnit
Telefon: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten
Frau Kerstin Kühne
Telefon: +49 38377 73233
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Frau Antje Höfs
Telefon: +49 38377 73144
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Herr Holger Kickhefel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter EDV Schulen
Funktion: Sachbearbeiter EDV Schulen
Frau Franziska Berg
Telefon: +49 38377 73122
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Herr Andi Seehase
Telefon: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
Position: Amtsleiter/-in Kämmerei
Frau Ruth Beck
Telefon: +49 38377 73234
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Her Lars-Odin Nagel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung
Funktion: IT-Verantwortlicher;Redakteur (Internet und Infodienste) - Kommunalverwaltung;IT-Sicherheitsbeauftragter
Frau Jaqueline Bergmann
Telefon: +49 38377 73124
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiter/-in Vollstreckung
Herr Rene Seela
Telefon: +49 38377 73148
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Anja Seela
Telefon: +49 38377 73113
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Frau Janine Neumann
Telefon: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
Position: Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen

Öffnungszeiten

  • Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Donnerstag 09.00 Uhr  - 12.00 Uhr und  14.00Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag nur mit Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Bebauungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Es entstehen keine Kosten für den Bürger.

Die zwei Auskunftsmöglichkeiten sind aus dem nachfolgenden Verfahrensablauf ersichtlich (3. und 9. Verfahrensschritt):
  1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung (oder Ergänzung) des
      Bebauungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Satzungsbeschluss
12. Bekanntmachung

Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt die Nutzung von Grund und Boden nach städtebaulichen Gesichtspunkten. Es wird deshalb auch Städtebaurecht genannt. Das zentrale Element des Bauplanungsrechts ist die Bauleitplanung. Sie erfolgt in zwei Stufen:

  1. Der Flächennutzungsplan erfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
  2. Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Des Weiteren können Bürger während der 1-monatigen öffentlichen Auslegung Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. In dieser Zeit werden Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Nach Bekanntmachung des Bebauungsplans können die Bürger jederzeit bei der Gemeinde Auskunft zur Planung erhalten.

Bauleitpläne in Mecklenburg-Vorpommern:

Über den nachfolgenden Link zum Bau- und Planungsportal M-V erhalten Sie Zugang zu Bauleitplänen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehören Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und sonstige Satzungen. Der Datenbestand findet sich noch im Aufbau und wird von den zuständigen Gemeinden erhoben.

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanunterlagen ist zu beachten.