Bebauungsplan - Änderung

Ausgewähltes Gebiet: Dummerstorf

Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Dummerstorf

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60

Mitarbeiter

Herr Axel Wiechmann
Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 62860
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Termine nach Vereinbarung!

Parkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busverbindung
Bus: Linie 113

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bebauungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht) und Festlegungen zu den Änderungen der Festsetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

Die Kosten der Änderung des Bebauungsplans sind von der Gemeinde (oder bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einem Investor) zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren verläuft grundsätzlich wie ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren.
Die Änderungen müssen ein Änderungsverfahren durchlaufen, damit sie mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Wenn die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit des "vereinfachten Verfahrens" vor. Dabei können einige Verfahrensschritte entfallen oder verkürzt werden (sh. § 13 BauGB).

  1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung (oder Ergänzung) des Bebauungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Satzungsbeschluss
12. Bekanntmachung

Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans.

Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des Geltungsbereiches, die Art der geplanten Bebauung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Verkehrsflächen geändert werden, müssen diese Änderungen ein Änderungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchlaufen. Sie müssen mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und während der einmonatigen öffentlichen Auslegung kann sich der Bürger über die Bebauungsplanänderungen informieren. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Stellungnahmen der Bürger sind nur innerhalb der einmonatigen Auslegungsfrist möglich.