Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Zahnärztlicher Dienst
Garnisonsstraße 1
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
PostfachPostfach 12 63
19370
Parchim, Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Zahnärztlicher Kinderpass
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.
Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt
- Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
- Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
- Gesundheitsberichterstattung
Intensiv- und Gruppenprophylaxe
- Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
- Zahn- und Mundhygiene
- Einüben der richtigen Zahnputztechnik
- Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
- Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
- Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
- Motivation zum Zahnarztbesuch
Zahnärztliche Gutachten
Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung
Öffentlichkeitsarbeit