Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

Ausgewähltes Gebiet: Göhrener Tannen

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Zahnärztlicher Dienst

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Nicole Roch
Telefon: +49 385 545-2855
Position: Zahnarzthelferin
Frau Jasmin von Gadow
Telefon: +49 385 545-2857
Position: Zahnärztin
Frau Liane Riese
Telefon: +49 385 545-2859
Position: Prophylaxefachkraft
Frau Manuela Gowin
Telefon: +49 385 545-2858
Position: Zahnarzthelferin
Frau Wanda Dittmer
Telefon: +49 385 545-2856
Position: Zahnärztin

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Zahnärztlicher Kinderpass

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

  • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
  • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
  • Gesundheitsberichterstattung

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

  • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
  • Zahn- und Mundhygiene
  • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
  • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
  • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Motivation zum Zahnarztbesuch

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen durch das Gesundheitsamt (Fachdienst Gesundheit)

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen ab 2 Jahre bis zum Schulabschluss durchgeführt.
     
  • Zu der Gruppen- und Intensivprophylaxe zählt des Weiteren:
    Beratung zur Zahnschmelzerhärtung und auf Nachfrage Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen
     
  • Zahnärztliche Gutachten

    Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und nach
    Beihilferecht (Freie Heilfürsorge)