Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Ausgewähltes Gebiet: Alt Steinbeck

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Kinder-, Jugendärztlicher Dienst und Zahnärztlicher Dienst

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Mitarbeiter

Frau K. Steinmüller
Telefon: +49 3841 3040-5312
Fax: +49 3841 3040-85312
Funktion: Familien-Gesundheits- u. Kinderkrankenpflegerin
Frau Dr. G. Neumann
Telefon: +49 3841 3040-5301
Fax: +49 3841 3040-85332
Funktion: Fachgebietsleitung, Fachärztin für Anästhesie
Frau R. Bremer
Telefon: +49 3841 3040-5337
Fax: +49 3841 3040-85337
Funktion: Sozialarbeiterin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

Zum Aufgabengebiet gehören

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
  • Behindertenberatung,
  • Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
  • Gesundheitsberichterstattung.

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.